Große Änderungen im Gentechnikgesetz

Im Jahr 1997 haben in einem Volksbegehren 1,2 Millionen Österreicher gegen die Verwendung von Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung gestimmt! Heute gilt Österreich europaweit als Vorreiter für gentechnikfreie Lebensmittel.

Aber wie schaut es in der medizinischen Forschung aus? Still und heimlich Ende 2021 wurden Änderungsanträge zu drei Bundesgesetzen im Gutachtungsverfahren des österreichischen Nationalrats eingereicht.

Anfang 2022 soll ein neues Gentechnik-Gesetz beschlossen werden, welches den Einsatz von gentechnisch modifizierten Organismen in der Humanmedizin ermöglichen soll – mit potenziell unabsehbaren Konsequenzen. Schaut man sich diese Anträge genauer an, muss man feststellen, dass es sich hier nicht nur um ein paar Änderungen handelt, sondern um eine komplette Neugestaltung des Gesetzes.

Unter der Bezeichnung „Antrag auf Änderung des Arzneimittelgesetztes“ verbirgt sich u.a. dass die Kontrolle für Gentherapie und GVO-Einsatz in der Humanmedizin gestrichen werden soll. Im Klartext heißt das, dass den Menschen ein genetischmodifizierter Organismus verabreicht werden kann.

Viele Paragrafen die sich mit klinischen Prüfungen, Sorgfalt,-und Rechtsvorschriften beschäftigen, wurden ersatzlos gestrichen. Im Grunde genommen bedeutet das, dass es in Zukunft keine gesetzliche Grundlage mehr gibt, wonach die Gesundheitsämter eine Kontrolle durchführen, wo Menschen genetischveränderte Organismen injiziert werden.

Aber was fehlt eigentlich alles unter „genetisch veränderte Organismen“, die in Zukunft an Menschen eingesetzt werden sollen? Davon liest man nichts in dem neuen Gesetzesentwurf.

Mehrere Abschnitte wurden gleich komplett aus dem derzeitigen Gesetz gestrichen:

  • Berichte über unerwünschte Ereignisse
  • Vorgehen beim tödlichen Ausgang eines medizinischen Experiments oder potenzielle schwerwiegende Folgen bei medizinischen Versuchen
  • Sicherstellung von Schutz bestimmter Personengruppen; seien es Unmündige Probanden oder Patienten oder Schwangere Frauen – an Ihnen kann in Zukunft ohne prinzipielle Auflagen geforscht werden!

Die komplette Verantwortung für das Vorgehen bei Experimenten und Therapien liegt dem Entwurf nach bei einer Ethikkommission, die weisungsfrei entscheiden kann.

Es scheint, als würden hier die ersten gesetzlichen Grundlagen für den Transhumanismus geschaffen werden.

Insgesamt sind zu diesem Gegenstand bisher 41.399 Stellungnahmen eingegangen (Stand März 2022). Auch du kannst deine Stellungnahme dazu abgeben. Gesetzestext und Stellungnahmen findest du > HIER

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Posts